07.06.2004, 18:06
Hostage schrieb:Hi Toby,Mir hat man damals in Bezug auf die km gesagt, dass es dann nur zu einer Nachzahlung kommt.
was ich in puncto Vorzugstarif immer noch nicht ganz begriffen habe, bzw. mir selbst mein Versicherungsmensch nicht abschließend beantworten konnte: wenn ich einen solchen nutze, die betreffende Voraussetzung aber just zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht gegeben ist, bzw. missachtet wird, z.B. in Garage kann wegen einer Baustelle nicht geparkt werden, Wenigfahrer kommt über sein vorgesehenes km-Limit oder bei mir als Einzelfahrer (ACHTUNG: wir betreten nun den Off Topic-Bereich...) sitzt die zukünftige Ex-Freundin am Steuer: verliere ich dann den (kompletten) Versicherungsschutz oder droht mir lediglich die Nachzahlung der Differenz zum Versicherungsbeitrag ohne Vorzugstarif?
Vielleicht kannst Du da auch noch etwas Licht in's Dunkle bringen...