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Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen?
#4

Dreizylinder schrieb:Danke für die Infos.

Unterschreiben mussten wir etwas, haben das aber nicht mitbekommen (ich war leider auch nicht dabei).

Dann frag doch nochmal nach, ob sie dir nicht nachträglich noch eine Auftragsbestätigung für deine Unterlagen ausdrucken können.

Weil die brauchst du um Gewährleitungs- oder Kulanz-"Ansprüche" geltend zu machen, solltest du jetzt noch in der Gewährleistung sein und ein Problem monieren, dass jetzt nicht behoben wurde, aber später nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zum massiven Problem wird. (Wenn du verstehst was ich meine.)

Aber normalerweise bekommst du immer eine Auftragsbestätigung als "Abholschein" mit. Wie sollst du sonst dein Auto aus der Werkstatt wieder abholen?

[Bild: sigpic3250.gif]
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Nachrichten in diesem Thema
Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - von Dreizylinder - 21.08.2008, 12:52
Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - von Scotty - 21.08.2008, 13:04
Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - von Dreizylinder - 21.08.2008, 13:24
Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - von Scotty - 21.08.2008, 14:11
Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - von Dreizylinder - 21.08.2008, 15:18
Anspruch auf Beleg über ausgeführte Garantieleistungen? - von cram - 21.08.2008, 16:30

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