23.08.2008, 23:43
Dreizylinder schrieb:@Hagen:
Wenn Du ein "Mahnschreiben" erhalten hast, musst Du leider auf jeden Fall reagieren.
Sinnvollerweise eben immer die Rechnung anfordern. Im vorliegenden Insolvenzfall jedoch entweder per Einschreiben Rückschein, persönlich vorstellig werden oder aber das Schreiben in den Briefkasten des AH einwerfen (alles jedoch mit Zeugen).
Gehe mal davon aus, dass da in der Buchhaltung gerade Chaos herrscht. Du kannst Dich mit der Rechnungsanforderung jedoch auch an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, denn dieser wird sich sowieso mit den Offenen Posten des Unternehmens beschäftigen und diese beitreiben wollen. D. h. er wird alle Schuldner anschreiben.
Grundsätzlich müssen Sie Dir nach Rechnungsanforderung eine angemessene Frist zum Ausgleich setzen. Da musst Du von Dir aus nicht um eine Fristverlängerung bitten, da die Forderung von Deiner Seite aus strittig (da unklar) ist und vom Autohaus auch nicht belegbar. Also ohne Nachweis der Leistungserbringung und Prüfung der Rechnungsposten keine Zahlung!
sauber! was ich wissen wollte. Danke!
Mahnschreiben war es nicht. Vielmehr ein "Sehr geehrte Herr Trapp, zahlen Sie noch xxx Euro wegen der und der Reperatur"
Ohne Rechnung ohne Rechnungsnummer ohne Ansprechpartner, Ohne Unterschrift...