24.08.2008, 10:40
Hagen schrieb:Mahnschreiben war es nicht. Vielmehr ein "Sehr geehrte Herr Trapp, zahlen Sie noch xxx Euro wegen der und der Reperatur"Ein Mahnung aufgrund einer Geldforderung muss nicht zwingend "Mahnung" heißen. Oftmals steht auch "Erinnerung" oder "Waren Sie mit unserer Leistung zufrieden..." im Betreff etc. Man möchte ja nicht gleich mit der Keule kommen.
Hagen schrieb:Ohne Rechnung ohne Rechnungsnummer ohne Ansprechpartner, Ohne Unterschrift...Einer Unterschrift bedarf es i. d. R. bei maschinell erstellten Schreiben wie dem Mahnschreiben nicht. Man stelle sich vor, es erfolgt ein Mahnlauf bei einem Versandhaus und die müssten alle Dokumente unterschreiben

Zudem bedarf es seit der Schuldrechtsmodernisierung zum 01.01.2002 nicht mehr einer Mahnung, Verzug tritt automatisch nach 30 Tagen ein. Gegenüber Endverbrauchern muss auf diesen Tatbestand bei der Rechnungstellung jedoch hingewiesen werden.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html