12.06.2004, 11:44
TÜV Vorschriften und Herstellervorschriften oder Anweisungen sind zwei Paar Schuhe, ich denke das sollte beachtet werden. Wenn der Hesteller aufgrund der 4 Zusatzscheinwerfer Unregelmäßigkeiten bei der Thermik des Motors festellen konnte und somit eine Anweisung an seine NL und Händler rausgibt werden die sich wohl auch dran halten.
Dennoch wird es aber nicht Verboten sein (im sinne der STVZO) 4 Scheinwerfer zumontieren.
gruss
Tim
Dennoch wird es aber nicht Verboten sein (im sinne der STVZO) 4 Scheinwerfer zumontieren.
gruss
Tim