28.03.2003, 14:54
Als Pflichtverteidiger muss ich dagegen halten:
Die hier angeklagten Null-Poster sind durchaus als schon verstrahlt anzusehen. Nur leider wird nicht überwacht, wer dieser Null-Poster hier ständig sich als aktiver Strahlungsleser auszeichnet.
Daher beantrage ich die Klage abzuweisen und die hier Angeklagten nur dazu aufzufordern, das Postfach des Ankläger (aus der Alpenrebublik) mit einer PN zu füllen..... 8) 8)
Die hier angeklagten Null-Poster sind durchaus als schon verstrahlt anzusehen. Nur leider wird nicht überwacht, wer dieser Null-Poster hier ständig sich als aktiver Strahlungsleser auszeichnet.
Daher beantrage ich die Klage abzuweisen und die hier Angeklagten nur dazu aufzufordern, das Postfach des Ankläger (aus der Alpenrebublik) mit einer PN zu füllen..... 8) 8)