23.02.2014, 21:27
SkaterMicha schrieb:Also wenn ich das Gutachten richtig gelesen habe, dann ist es eine ABE, und Du kannst die einfach fahren, solange Du eine Reifengrösse verwendest, die in dem Gutachten angegeben ist, und Du das Gutachten in Deinen Papieren mitführst.Absolut falsch die Felgen müssen auf jeden Fall dem TüV oder einer anderen Organisation vorgeführt werden.Es handelt sich um ein Gutachten für eine ABE und nicht um eine ABE.