16.05.2009, 01:23
Berry schrieb:nicht ganz richtig: wenn etwas außerhalb der Norm (sprich originärer Zustand) verändert wurde, welches mit den eigentlichen Herstellerangaben nicht mehr übereinstimmt und der Versicherung nicht mitgeteilt wurde, so ist die Versicherung zwar nicht gegenüber dem Geschädigten leistungsfrei, wird sich aber den Schaden vom Schädiger (sprich Versicherungsnehmer) entsprechend komplett erstatten lassen. Nur mal so angemerkt.....Aber natürlich gibt es auch immer welche, die meinen es ja besser wissen zu wollen
das ist auch von Versicherung zu Versicherung verschieden....
bei meinen alten auto habe ich es gemeldet und würde gefragt warum ich es melde.....