22.04.2014, 18:19
Kolus schrieb:10% Vorlauf sind normal, kommt dann auch ziemlich genau hin.
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit darf nicht angezeigt werden.
Diese Toleranzwerte basieren auf der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
(ohne Gewähr)