20.01.2009, 07:28
... wenn der Schaden nachweislich beim Kauf des Gebrauchtfahrzeugs schon bestand (das hat ja Dein Meister und auch der BMW-Meister bestätigt) bist Du auf Kulanz von BMW nicht angewiesen.
Wenn ein Privatmann vom Händler ein Gebrauchtfahrzeug kauft, hat der Händler 12 Monate Gewährleistungspflicht.
Nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, das heißt während der ersten 6 Monate müßte sogar der Händler beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht bestand. Was ja in Deinem Fall wohl nicht möglich ist, weil sogar die Werkstatt des Händlers bestätigt hat, dass der Schaden beim Kauf schon bestand.
Daher würde ich nochmal mit dem Händler sprechen und ggf. einen Anwalt zu Hilfe nehmen.
Dass ein BMW-Händler, der auch Minis verkauft diese nicht mag stimmt so nicht. Schließlich muss der Händler nicht unerhebliche Investitionen tätigen, um überhaupt Mini verkaufen zu dürfen. Wenn jemand eine Automarke nicht verkaufen will, wird er dafür wohl kaum soviel Geld in die Hand nehmen.
Mein BMW-Händler war dazu räumlich nicht in der Lage und ist deshalb nur Vertragswerkstätte für Mini aber kein Mini-Händler.
Heinz
Wenn ein Privatmann vom Händler ein Gebrauchtfahrzeug kauft, hat der Händler 12 Monate Gewährleistungspflicht.
Nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, das heißt während der ersten 6 Monate müßte sogar der Händler beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht bestand. Was ja in Deinem Fall wohl nicht möglich ist, weil sogar die Werkstatt des Händlers bestätigt hat, dass der Schaden beim Kauf schon bestand.
Daher würde ich nochmal mit dem Händler sprechen und ggf. einen Anwalt zu Hilfe nehmen.
Dass ein BMW-Händler, der auch Minis verkauft diese nicht mag stimmt so nicht. Schließlich muss der Händler nicht unerhebliche Investitionen tätigen, um überhaupt Mini verkaufen zu dürfen. Wenn jemand eine Automarke nicht verkaufen will, wird er dafür wohl kaum soviel Geld in die Hand nehmen.
Mein BMW-Händler war dazu räumlich nicht in der Lage und ist deshalb nur Vertragswerkstätte für Mini aber kein Mini-Händler.
Heinz