20.01.2009, 09:30
HeinZ1 schrieb:... wenn der Schaden nachweislich beim Kauf des Gebrauchtfahrzeugs schon bestand (das hat ja Dein Meister und auch der BMW-Meister bestätigt) bist Du auf Kulanz von BMW nicht angewiesen.so ist es!!! da der schaden schon bei auslieferung bestan´den hat, MUSS er für abhilfe sorgen, ob er will oder nicht.
die gesetzeslage ist eindeutig.
also hin und abhilfe schaffen lassen, kostenlos!
andenfalls anwalt einschalten.