20.01.2009, 11:55
Heinz hat Recht!
Die Kulanz-Frage in Sachen Hersteller-Gewährleistung ist in dem Fall nachrangig zu betrachten. Der Händler ist in der normalen Gewährleistungspflicht. Im vorliegenden Fall kann offenbar klar belegt werden, dass der Schaden schon bei der Übergabe vorlag. Demnach haftet dafür der Händler.
Merke Dir zwingend die Namen der Personen, mit denen Du bereits gesprochen und denen Du den Wagen bereits vorgeführt hast und nimm Dir einen Anwalt.
Die Freude an Deinem Wagen lass´ Dir nicht nehmen. Es ist ein geiles Autochen.
Die Kulanz-Frage in Sachen Hersteller-Gewährleistung ist in dem Fall nachrangig zu betrachten. Der Händler ist in der normalen Gewährleistungspflicht. Im vorliegenden Fall kann offenbar klar belegt werden, dass der Schaden schon bei der Übergabe vorlag. Demnach haftet dafür der Händler.
Merke Dir zwingend die Namen der Personen, mit denen Du bereits gesprochen und denen Du den Wagen bereits vorgeführt hast und nimm Dir einen Anwalt.
Die Freude an Deinem Wagen lass´ Dir nicht nehmen. Es ist ein geiles Autochen.
Mini One Cabrio Sidewalk, astro black, EZ 12.07.2007