24.01.2009, 00:30
HeinZ1 schrieb:... wenn der Schaden nachweislich beim Kauf des Gebrauchtfahrzeugs schon bestand (das hat ja Dein Meister und auch der BMW-Meister bestätigt) bist Du auf Kulanz von BMW nicht angewiesen.
Wenn ein Privatmann vom Händler ein Gebrauchtfahrzeug kauft, hat der Händler 12 Monate Gewährleistungspflicht.
Nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, das heißt während der ersten 6 Monate müßte sogar der Händler beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht bestand. Was ja in Deinem Fall wohl nicht möglich ist, weil sogar die Werkstatt des Händlers bestätigt hat, dass der Schaden beim Kauf schon bestand.
Daher würde ich nochmal mit dem Händler sprechen und ggf. einen Anwalt zu Hilfe nehmen.
Heinz
guten abend,
ich habe da mal ne allgemeine frage zu der angelegheit: hat der händler immer 12 monate gewährleistungspflicht? kann er dies durch eine klausel auf dem kaufvertrag nichtig machen?
nehmen wir mal an, ich bin außerhalb der bmw garantie, aber noch in der gewährleistungszeit des händlers und es geht was kaputt. wie verhält sich dann die situation?
mfg
markus