01.02.2009, 19:46
also das der Versicherungsschutz erlischt, ist meiner Meinung nach falsch.
Du hast ja am Fahrzeug nichts verändert, dass den Vertrag erlischen läßt.
Vielmehr ist es so, dass du eine Art Auflage nicht beachtest. Quasi so, als ob du mehr Jahres-KM fähst als du angegeben hast. Auch hier ist der Versicherungsschutz gegeben. Mußt allerdings nachzahlen.Genauso sieht das beim Saisonkennzeichen auch aus.
Bzgl der Polizei:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:
809606
Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab.
§ 9 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 177 BKat
3 Punkte 40,00 Euro
-sprich: OWI Anzeige
Du hast ja am Fahrzeug nichts verändert, dass den Vertrag erlischen läßt.
Vielmehr ist es so, dass du eine Art Auflage nicht beachtest. Quasi so, als ob du mehr Jahres-KM fähst als du angegeben hast. Auch hier ist der Versicherungsschutz gegeben. Mußt allerdings nachzahlen.Genauso sieht das beim Saisonkennzeichen auch aus.
Bzgl der Polizei:
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:
809606
Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab.
§ 9 Abs. 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 177 BKat
3 Punkte 40,00 Euro
-sprich: OWI Anzeige
[url=http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=47645[COLOR=#445683][/url]