01.02.2009, 20:01

Achtung: Voller Versicherungsschutz besteht nur während des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zeitraumes! Wer außerhalb dieser Zeit weiterfährt, riskiert ein Bußgeld von ca. 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Außerdem kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen. Man sollte sich bei einem abgelaufenen Saisonkennzeichen auch nicht vom schönen Wetter zu einer Spritztour verleiten lassen.
Das Fahrzeug hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist nur eingeschränkten Versicherungsschutz und im Falle eines Unfalls muss man den eigenen Schaden in vollem Umfang selbst tragen. Kommen dabei sogar andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung, nimmt dann aber den Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden in Regress.
Quelle: R+V Versicherung