20.07.2004, 23:21
göhrde schrieb:wenn ihr den Wagen erst z.B. im August zulassen könnt/wollt lohnt sich eventuell auch eine Rückdatierung auf den 1.Juli als Versicherungsbeginn: Vorteil ist, im kommenden Jahr (also ab Januar 2005) klettert ihr eine SF höher, weil der Wagen ein volles halbes Kalenderjahr versichert war. Hier muß man mal den alten Rechenschieber rausholen!
die halbjahres-regel bezieht sich allerdings auf den versicherungsvertrag und nicht auf ein fahrzeug. soll bedeuten, wenn es sich um einen fahrzeugwechsel handelt, dann besteht der vertrag ja laufend und somit erfolgt auch die stufung zum jahreswechsel.
gute nacht

with growing greetings... cooop