10.03.2009, 10:03
1) der Versicherer hat nur in der Haftpflicht zu gesetzlichen Deckungssummen einen Kontrahierungszwang (Annahmepflicht)..
2) Ob er höhere Deckungssummen oder Teil- bzw. Voll-(incl. Teil) kasko nimmt ist seine eigene Entscheidung.
3) Beim R53 hat der JCW eine eigene Typklasse. Diese richtet sich nach der Schlüsselnummer. Bei einem Werks-JCW steht
diese im Schein, Du hast keine Wahl. Bei einer Nachrüstung allerdings auch nicht. "Unterschlägst.." Du den Umbau hast Du
unter Umständen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen... der Versicherer ist im Schadenfall ggf.
leistungsfrei... Eine Änderung der Motorleistung ist in jedem Fall anzeigepflichtig auch wenn Sie unter Umständen beitragsfrei
mitverschert wird.
Grundsätzlich: Der Versicherer hat bei der Ausgestaltung seiner Versicherungsbedingungen Gestaltungsfreiheit, was bedeutet
Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Damit machen auch Prämienvergleiche nur bedingt Sinn, wichtig ist: wer, was wie !! absichert und ob das die Prämie wert ist.
Ist auch eine Frage der Geschäftspolitik des Unternehens: Will es möglichst preiswert anbieten, wird es versuchen möglichst nur gute
Risiken (= wenig Riskio) zu zeichenen um den Schadenverlauf unten zu
halten und den Versichungsschutz auf das notwendige zu beschränken.
Heißt aber im Umkehrschluß keinesfalls je teurer desto besser.
Auch die Grenze für beitragsfreie Einschlüsse, wie von Dir zitiert, schwanken von Versicherer zu Versicherer sehr stark !
Ein reiner Vergleich über die Prämie ist genau so wie wenn du ein Auto kaufst nach dem Kriterium: Wer hat das billigste Angebot (Auto) und alles andere außer acht läßt.
Also such Dir einen guten Versicherungsmakler und laß Dich beraten. Unter Umständen kommst Du besser weg wenn Deine Eltern das Auto auf sich zulassen und einen Risikozuschlag (Alter der Fahrers) akzeptieren.
2) Ob er höhere Deckungssummen oder Teil- bzw. Voll-(incl. Teil) kasko nimmt ist seine eigene Entscheidung.
3) Beim R53 hat der JCW eine eigene Typklasse. Diese richtet sich nach der Schlüsselnummer. Bei einem Werks-JCW steht
diese im Schein, Du hast keine Wahl. Bei einer Nachrüstung allerdings auch nicht. "Unterschlägst.." Du den Umbau hast Du
unter Umständen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen... der Versicherer ist im Schadenfall ggf.
leistungsfrei... Eine Änderung der Motorleistung ist in jedem Fall anzeigepflichtig auch wenn Sie unter Umständen beitragsfrei
mitverschert wird.
Grundsätzlich: Der Versicherer hat bei der Ausgestaltung seiner Versicherungsbedingungen Gestaltungsfreiheit, was bedeutet
Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Damit machen auch Prämienvergleiche nur bedingt Sinn, wichtig ist: wer, was wie !! absichert und ob das die Prämie wert ist.
Ist auch eine Frage der Geschäftspolitik des Unternehens: Will es möglichst preiswert anbieten, wird es versuchen möglichst nur gute
Risiken (= wenig Riskio) zu zeichenen um den Schadenverlauf unten zu
halten und den Versichungsschutz auf das notwendige zu beschränken.
Heißt aber im Umkehrschluß keinesfalls je teurer desto besser.
Auch die Grenze für beitragsfreie Einschlüsse, wie von Dir zitiert, schwanken von Versicherer zu Versicherer sehr stark !
Ein reiner Vergleich über die Prämie ist genau so wie wenn du ein Auto kaufst nach dem Kriterium: Wer hat das billigste Angebot (Auto) und alles andere außer acht läßt.
Also such Dir einen guten Versicherungsmakler und laß Dich beraten. Unter Umständen kommst Du besser weg wenn Deine Eltern das Auto auf sich zulassen und einen Risikozuschlag (Alter der Fahrers) akzeptieren.