11.03.2009, 09:59
Dem Händler den Wagen zurückzugeben oder sich einer "Beurteilung" durch die Leasingbank bzw. deren Gutachter zu stellen, halte ich aus dreifacher Erfahrung für den falschen Weg bzw. die allerletzte Option. Dabei "gewinnen" in der Regel nur Leasingbank und/oder der Händler, die beide eigentlich schon genug an Dir verdient haben.
Du erfährst jederzeit von der Leasingbank, was "jetzt" gerade offen ist und kannst üblicherweise praktisch auch jederzeit aus dem Leasingvertrag aussteigen bzw. den Wagen auszahlen = kaufen.
Ein Weg ist: einen Käufer auf stinknormalem Wege - privat - zu suchen. Den Wagen zu "verkaufen" mit der Vereinbarung, dass er vorher überweist und auf die Auslösung des Fahrzeugs wartet, während Du ihm die Stilllegung des Fahrzeugs garantierst. Sein Geld landet auf Deinem Konto, Du überweist an die Leasingbank, die schickt Dir die Papiere, Du übergibst die Papiere an den Käufer (erst hier ist es ein rechtskräftiger Verkauf).
Beispiel: Mein letzter Wagen war mit einem Restwert von 7.600,- festgesetzt. Mein Händler hätte mir bei einer Neubestellung bei ihm (er war ja nicht unter Druck, gute Angebote zu machen und meinte ich "müsse" ja meinen "loswerden") 8.200,- gegeben. Verkauft habe ich das Auto um 10.800,-!
1. war mein Restwert sowas von abgedeckt.
2. hat meine Leasingbank nichts an Pseudo-Schäden verdient.
3. hatte es mein Händler plötzlich mit einem freien Kunden zu tun, der hingehen kann wo er will.
4. hatte ich mehr Geld für eine Anzahlung zur Verfügung und spürte diese nichtmal ansatzweise.
5. und wenn der drucklose Verkauf nicht geklappt hätte, hätte ich ja immer noch die Option gehabt es "klassisch" zu machen, aber wozu
Das setzt natürlich voraus, dass Du Dein Auto gut behandelt und gepflegt hast, sonst möchte ihn ja am Privatmarkt keiner haben. Aber das ist ja unabhängig vom Leasing so.
Du erfährst jederzeit von der Leasingbank, was "jetzt" gerade offen ist und kannst üblicherweise praktisch auch jederzeit aus dem Leasingvertrag aussteigen bzw. den Wagen auszahlen = kaufen.
Ein Weg ist: einen Käufer auf stinknormalem Wege - privat - zu suchen. Den Wagen zu "verkaufen" mit der Vereinbarung, dass er vorher überweist und auf die Auslösung des Fahrzeugs wartet, während Du ihm die Stilllegung des Fahrzeugs garantierst. Sein Geld landet auf Deinem Konto, Du überweist an die Leasingbank, die schickt Dir die Papiere, Du übergibst die Papiere an den Käufer (erst hier ist es ein rechtskräftiger Verkauf).
Beispiel: Mein letzter Wagen war mit einem Restwert von 7.600,- festgesetzt. Mein Händler hätte mir bei einer Neubestellung bei ihm (er war ja nicht unter Druck, gute Angebote zu machen und meinte ich "müsse" ja meinen "loswerden") 8.200,- gegeben. Verkauft habe ich das Auto um 10.800,-!
1. war mein Restwert sowas von abgedeckt.
2. hat meine Leasingbank nichts an Pseudo-Schäden verdient.
3. hatte es mein Händler plötzlich mit einem freien Kunden zu tun, der hingehen kann wo er will.
4. hatte ich mehr Geld für eine Anzahlung zur Verfügung und spürte diese nichtmal ansatzweise.
5. und wenn der drucklose Verkauf nicht geklappt hätte, hätte ich ja immer noch die Option gehabt es "klassisch" zu machen, aber wozu

Das setzt natürlich voraus, dass Du Dein Auto gut behandelt und gepflegt hast, sonst möchte ihn ja am Privatmarkt keiner haben. Aber das ist ja unabhängig vom Leasing so.