23.03.2009, 23:51
Die Geschichte mit der Steuscheibe ist so eine Sache. Sie ist nicht zwingend notwendig. Die Angel-Eye-Blinker für R50-53 haben auch keine...
Aber die Betriebserlaubnis für den Scheinwerfer gilt nur in Verbindung mit der Streuscheibe. D.h. wenn du die Streuscheibe modifizierst oder entfernst, ist das streng genommen so, als wenn du deine Rücklichter schwarz anmalst: Die Betriebserlaubnis erlischt.
Aber die Betriebserlaubnis für den Scheinwerfer gilt nur in Verbindung mit der Streuscheibe. D.h. wenn du die Streuscheibe modifizierst oder entfernst, ist das streng genommen so, als wenn du deine Rücklichter schwarz anmalst: Die Betriebserlaubnis erlischt.
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)