01.04.2009, 11:06
Wenn du nur die Felgen änderst würd ichs ohne Eintragen riskieren! Wenn du auch noch Fahrwerk änderst (Tieferlegung). dann würd ichs eintragen lassen. Bei einer Tieferlegung und Felgen, sieht man das auf den ersten Blick, dass das eingetragen gehört. Bei "nur" Felgen is es nicht so offensichtlich. 
Grundsätzlich solle bei geänderten Felgen mit Originalfahrwerk, das TÜV/Festigkeitsgutachten der 46er reichen. Allerdings müssen die Felgen für das Fahrzeug zugelassen sein und die unter den Extrapunkten angeführten Auflagen eingehalten werden. Das hat den Grund da die Felgen mit Orignalfahrwerk schon getestet wurden
Bei Reifen + Fahrwerksänderung musst du vorher zum TÜV und dann zur 46er. Die müssen nämlich beide Veränderungen testen. Und die Herren vom TÜV sind nicht nett zum Auto

Grundsätzlich solle bei geänderten Felgen mit Originalfahrwerk, das TÜV/Festigkeitsgutachten der 46er reichen. Allerdings müssen die Felgen für das Fahrzeug zugelassen sein und die unter den Extrapunkten angeführten Auflagen eingehalten werden. Das hat den Grund da die Felgen mit Orignalfahrwerk schon getestet wurden
Bei Reifen + Fahrwerksänderung musst du vorher zum TÜV und dann zur 46er. Die müssen nämlich beide Veränderungen testen. Und die Herren vom TÜV sind nicht nett zum Auto

