05.04.2009, 11:46
Der Jens schrieb:Die Formel unter 8.38 steht im Widerspruch zu der unter 8.33 wo der Drahtdurchmesser zur 3. Potenz proportional gesetzt wird (3. Wurzel)
Wenn Du mal in der allgemeinen Formelsammlung nach dem Widerstandsmoment verschiedener Querschnitte schaust, dann wirst Du ebenfalls die 3. Potenz für den Durchmesser eines runden Querschnittes finden.
Darum halte ich die Formel unter 8.38 für falsch. Nicht nur bezüglich des Drahtdurchmessers, sondern auch bezüglich des Windungsdurchmessers D. Der dürfte im Nenner nämlich nur in der 2. Potenz stehen und nicht in der 3.
Richtig wäre die Formel allerdings wenn man D proportional zu d setzt, was aber nicht wirklich sinnvoll ist.
Wir betrachten hier jedoch den Sonderfall daß D konstant ist.
Wie auch immer: der erhebliche Unterschied zwischen der "S" Feder und der normalen macht keinen Sinn.
Das Gutachten beinhaltet beide Federn, rechtlich sollte das also kein Problem sein. Und die Höhe kann man ja über das Gewinde anpassen.
Interessanterweise sind auch beide Federn für die gleiche Vorderachslast zugelassen, was ebenfalls nicht wirklich Sinn macht.
Noch ein zitat:
http://books.google.de/books?id=evj3_gcv...#PPA176,M1
ne Schraubenfeder ist ja ne aufgewickelte Torsionsfeder und die Torsionssteifigkeit beim Volldraht geht mit der 4. Potenz.
Rechne einfach mal bei 838 die Einheiten nach, es bleibt Kraft / Weg übrig.
Ist aber nicht so wichtig, zu steif ist zu steif, egal welche Potenz

Die Anpassbarkeit der Höhe über das Gewinde hat leider eine Grenze im Einstellbereich des Gewindes. Bei mir hieß das mit "Cooper"-Feder: Gewinde ganz oben, Tiefeneinstellung am unteren Ende zulässiger Bereich (325mm Kotflügelmaß). Mag nicht jeder so tief.
Gruß
Peter