02.06.2009, 12:16
In NÖ schaut's bez. Auspuff so aus:
Änderungen an der Auspuffanlage
Änderungen an der Auspuffanlage
a) Anbringung von Auspuffblenden:
Beim Anbringen von "Auspuffblenden", die den Endrohrdurchmesser nicht verändern, ist lediglich die fachgerechte Montage zu berücksichtigen. Dies erfordert keine Eintragung im Genehmigungsdokument. Es ist jedoch zu bedenken, dass ein Anschweißen eines derartigen Bauteils eine unzulässige Änderung darstellt.
b) Austausch des originalen Schalldämpfers durch einen anderen, EG - genehmigten Austausch - Schalldämpfer:
Die Verwendung solcher Komponenten erfordert keine Eintragung im Genehmigungsdokument, der Zulassungsbesitzer muss jedoch über den EG - Genehmigungsnachweis des Schalldämpfers verfügen, welcher sich auf den gegenständlichen Fahrzeugtyp bezieht.
Zu beachtende Punkte:
Beim Anbringen von "Auspuffblenden", die den Endrohrdurchmesser nicht verändern, ist lediglich die fachgerechte Montage zu berücksichtigen. Dies erfordert keine Eintragung im Genehmigungsdokument. Es ist jedoch zu bedenken, dass ein Anschweißen eines derartigen Bauteils eine unzulässige Änderung darstellt.
b) Austausch des originalen Schalldämpfers durch einen anderen, EG - genehmigten Austausch - Schalldämpfer:
Die Verwendung solcher Komponenten erfordert keine Eintragung im Genehmigungsdokument, der Zulassungsbesitzer muss jedoch über den EG - Genehmigungsnachweis des Schalldämpfers verfügen, welcher sich auf den gegenständlichen Fahrzeugtyp bezieht.
Zu beachtende Punkte:
- Schriftlicher Nachweis über EU-Typengenehmigung sollte mitgeführt, und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgewiesen werden. Der Nachweis muss das betreffende Fahrzeug mit dem betreffenden Motortyp und die Genehmigungsnummer, die auch am Schalldämpfer ersichtlich sein muss, beinhalten.
