03.06.2009, 07:19
die 53 schrieb:müssen die nebellleuchten nich drinbleiben wenn sie bei der zulassung im fahrzeug waren?
hab schonmal ne rüge bekommen, weil ich meine neblis "deaktiviert" hatte, sprich beiden lampen waren defekt, und mir das zu aufwendig war zu wechseln. also innenverkleidung radhaus abbauen etc.
der tüv mensch hat zu mir gesagt, das allen leuchten mit der das kfz zugelassen wurde auch funktionieren müssen. ausbauen wär auch nicht drin.
Nein, alle am Fahrzeug verbauten "Teile" müssen in Funktion sein. In deinem Zusammenhang wäre es besser gewesen die Nebelscheinwerfer ganz auszubauen und gut wäre gewesen.
Man kann die Nebenscheinwerfer gegen zugelassene Tagfahrlichter tauschen. Da ist überhaupt nichts auszusetzen.
