26.06.2009, 11:22
Dies wurde schon sehr oft diskutiert und es gibt immer noch nicht eine einheitliche Lösung.
Aus Kundensicht ist es für mich ebenfalls eine Selbstverständlichkeit, dass bei nicht verschuldeten Werkstattaufenthalten ein Leihwagen umsonst ist.
Aus Händlersicht ist es ärgerlich, dass sie in diesem Fall Kosten übernehmen müssen für Fehler, die sie auch nicht zu verantworten haben.
Ich denke es ist der richtige Weg vor dem Kauf diesen Servicepunkt zu besprechen und ! im Vertrag schriftlich zu fixieren !
Aus Kundensicht ist es für mich ebenfalls eine Selbstverständlichkeit, dass bei nicht verschuldeten Werkstattaufenthalten ein Leihwagen umsonst ist.
Aus Händlersicht ist es ärgerlich, dass sie in diesem Fall Kosten übernehmen müssen für Fehler, die sie auch nicht zu verantworten haben.
Ich denke es ist der richtige Weg vor dem Kauf diesen Servicepunkt zu besprechen und ! im Vertrag schriftlich zu fixieren !