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Muss ich auf jeden Fall eine verringerte Einpresstiefe beim TÜV eintragen lassen?
#5

Ich geh mal davon aus das die Freigängigkeit vom Rad immernoch gewehrleistet ist beim Einfedern, ist ja nicht unbedingt ein Quantensprung Wink mit den 8mm.
Ich bin mir nicht ganz sicher aber selbst bei einem Unterschied von 3mm pro (ET) musst du schon eine Einzelabnahme machen oder du fragst mal bei Borbet ob die ein Gutachten haben für die ET für einen Mini.

Du kannst das auch alles in einem Abwasch machen mit Asu, Hu und Abnahme.
Im Fall einer Einzelabnahme nimmst du dir das Mini Gutachten von der Borbet in ET48 mit, und das Festigkeitsgutachten von der selben Felge in (sagen wir mal) ET40 und zusätzlich Vergleichsgutachten von der ET40 Felge.
Vergleichsgutachten bedeutet, dass du guckst für welche Fahrzeuge diese Felge Gutachten hat und welche davon das gleiche -oder besser noch- eine höhe Achstraglast hat und mindestens genauso viel Leistung.
Dann sollte das alles kein Problem sein. Hier beim TÜV Nord kostet das etwa 160€ wenn man HU+AU+Einzelabnahme macht, vorausgesetzt dass der Zeitaufwand für die Abnahme nicht übermäßig ist.
Bei uns darf übrigens nur der TÜV Nord die Abnahme nach §21 machen und nicht etwa Dekra, GTÜ,...

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