27.07.2009, 14:16
Die Antwort steht im Gutachten:
Ja, du musst damit zum Tüv.
Zitat:A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung
von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Ja, du musst damit zum Tüv.
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)