28.07.2009, 10:34
Sumsi schrieb:"sehr geehrter Herr
die EWntfernung des Heckscheibenwischer ist jederzeit möglich und ist nicht genehmigungspflichtig, es dürfen aber keien scharfen Kanten entsehen ( Wischerachse muss auch entfernt werden
Mit freundlichen Grüßen Wolf"
ist doch super
Erinnert mich an meinen Schreibstil, von den dazwischen gerutschten Buchstaben und so
Na bitte, hat ja nicht lange gedauert
