10.08.2009, 10:27
So, war grad beim Freundlichen und jetzt hab ichs auch schriftlich.
Ich zitiere mal aus der Einbauanleitung:
"Durch den nachträglichen Anbau des JCW Dachkantenspoilers erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges nicht!
Der Dachkantenspoiler ist Bestandteil der Europäischen Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges. Eine Abnahme des Anbaus durch eine technische Überwachungsorganisation sowie ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich."
War schon bei der Polizei gewesen, Schichtbeginn der 2 Kollegen von gestern ist aber erst um 13 Uhr, werde pünktlich sein
. Die Chance besteht das ich das Bußgeld erstattet kriege
Ich zitiere mal aus der Einbauanleitung:
"Durch den nachträglichen Anbau des JCW Dachkantenspoilers erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges nicht!
Der Dachkantenspoiler ist Bestandteil der Europäischen Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges. Eine Abnahme des Anbaus durch eine technische Überwachungsorganisation sowie ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich."
War schon bei der Polizei gewesen, Schichtbeginn der 2 Kollegen von gestern ist aber erst um 13 Uhr, werde pünktlich sein


Hurry up.....!!!!


