22.10.2009, 13:24
Erstmal Danke für eure Antworten.
Also zu der Felge gibt es eine ABE nach § 22. und da steht:
Dann gibts noch nen Gutachten:
"GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55135008"
Und dort steht bei dem MINI in der Reifengröße die ich habe folgende Auflage drin.
A02 Was bedeutet:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Das bedeutet doch (hoffentlich) das ich keine Eintragung brauch, oder
Ich bilde mir ein das Früher alles besser war
ciao,
MINI09
Also zu der Felge gibt es eine ABE nach § 22. und da steht:
"Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Gutachtens Nr. 55135008 (1. Ausfertigung) genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten
werden.
werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten"
Dann gibts noch nen Gutachten:
"GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55135008"
Und dort steht bei dem MINI in der Reifengröße die ich habe folgende Auflage drin.
A02 Was bedeutet:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Das bedeutet doch (hoffentlich) das ich keine Eintragung brauch, oder

Ich bilde mir ein das Früher alles besser war

ciao,
MINI09