03.11.2009, 09:39
nija schrieb:In den Bezug hat der TÜV ja Recht.Aber mit den Winterreifen darf ich ja auch nicht schneller fahren als 210Kmh. Da klebt man ja auch nur einen Aufkleber ins Cockpit!!!!Und wenn ich schneller fahre bin ich selber Schuld.Der Prüfer wird dir nichts eintragen wofür er evtl. den Kopf hinhalten muß! Und selbst wenn du mit den Reifen nicht schneller fahren darfst, so kannst du es trotzdem tun, und dann steht der, der es dir eingetragen hat, in der Haftung! Würdest du das für einen dir völlig Fremden Menschen tun?
Deswegen wollte ich ja genau diese Kombination eintragen lasse.Dann würde ich diese Felgen nur mit M+S Reifen bis 210 Kmh fahren.Und nicht mit Sommerreifen des gleichen Formats.
Das müsste doch funktionieren oder nicht?