08.09.2004, 12:04
Hi all,
habe mal bei bei uns (Allianz) in der Abteilung wegen Tuning für den Mini Cooper S ( org. 120 KW ) gefragt und folgende Antworten erhalten.
bei einem Tuning bis 10 KW wird keine Klassenerhöhung in KH (Krafthaft) und VK (Vollkasko) vorgenommen.
bei einem Tuning bis 20 KW steigt die KH Einstufung von original KH 19 auf KH 22. Die VK geht von 24 auf 27.
bei einem Tuning bis 30 KW bleibt die KH auf 22 und die VK erhöht sich auf 28. Mehrbeitrag je nach SF (Schadenfreíheitsklasse ) in der KH von 50 - 100 EUR, in der VK 100 - 250 EUR im Jahr. ( alles c.a.)
Die Stufenerhöhung hier sind auf eine Wertetabelle zwischen 20.000 und 40.000 Eur errechnet.
Ich möchte jedem Raten, der seinen Kleinen schneller macht, daß vom TÜV und auch bei der jeweiligen Versicherung zu melden. Es kostet unter Umständen etwas mehr, aber damit ist der Versicherungsschutz gegeben und der Versicherer hat keine "Chance" die Leistung abzulehnen oder in irgend einer Form Regress vom Versicherungsnehmer zu nehmen ! Denn egal ob ein Unfall verschuldet verursacht wird oder nicht, der Versicherer zahlt nicht, wenn was an dem Fahzeug anders ist, als es in den Unterlagen steht.
Viele Grüße aus Aschheim
Mäx
habe mal bei bei uns (Allianz) in der Abteilung wegen Tuning für den Mini Cooper S ( org. 120 KW ) gefragt und folgende Antworten erhalten.
bei einem Tuning bis 10 KW wird keine Klassenerhöhung in KH (Krafthaft) und VK (Vollkasko) vorgenommen.
bei einem Tuning bis 20 KW steigt die KH Einstufung von original KH 19 auf KH 22. Die VK geht von 24 auf 27.
bei einem Tuning bis 30 KW bleibt die KH auf 22 und die VK erhöht sich auf 28. Mehrbeitrag je nach SF (Schadenfreíheitsklasse ) in der KH von 50 - 100 EUR, in der VK 100 - 250 EUR im Jahr. ( alles c.a.)
Die Stufenerhöhung hier sind auf eine Wertetabelle zwischen 20.000 und 40.000 Eur errechnet.
Ich möchte jedem Raten, der seinen Kleinen schneller macht, daß vom TÜV und auch bei der jeweiligen Versicherung zu melden. Es kostet unter Umständen etwas mehr, aber damit ist der Versicherungsschutz gegeben und der Versicherer hat keine "Chance" die Leistung abzulehnen oder in irgend einer Form Regress vom Versicherungsnehmer zu nehmen ! Denn egal ob ein Unfall verschuldet verursacht wird oder nicht, der Versicherer zahlt nicht, wenn was an dem Fahzeug anders ist, als es in den Unterlagen steht.
Viele Grüße aus Aschheim

Mäx