12.01.2010, 14:43
Guten Tag,
ich habe ein Problem mit meinem Mini. Der BMW Händler hier in Koblenz hat eine defekte Servolpumpe diagnostiziert und mir einen Kostenvoranschlag über 700€ erstellt.
Das Fahrzeug ist aus 04/2004, hat jetzt 87.800 KM gelaufen und wurde Ende November von einem Gebrauchtwagenhändler im Frankfurter Umland inkl. Gebrauchtwagengarantie gekauft.
Aussage Gebrauchtwagengarantie :
Die Gebrauchtwagengarantie sagt der Kostenübernahme ab, da es ein Verschleißteil sei.
Falls sie es doch übernommen hätten, müsste ich sowieso aufgrund der Kilometerleistung einen Eigenanteil von 40% tragen.
Aussage verkaufender Gebrauchtwagenhändler :
Der verkaufende GW-Händler teilte mir nun mit, das nicht zur gesetzlichen Sachmängelhaftung verpflichtet sei, da er ja extra für diese Fälle die GW-Garantie abgeschlossen hat und es bei einem GW auch halt mal passieren kann das die Servolenkung kaputt geht.
Aussage ADAC-Rechtshilfe :
Der Gebrauchtwagenhändler ist verpflichtet die Servolenkung kostenfrei innerhalb von 5 Tagen zu reparieren, ohne wenn und aber. Denn der Gebrauchtwagenhändler haftet 1 Jahr auf Sachmängel und muss mir im 1. halben Jahr beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Kauf vorhanden war und der Fehler bloß erst jetzt aufgetreten ist.
2 . Aussage verkaufender Gebrauchtwagenhändler :
Der brüllt mich an und verweist mich an einen Anwalt und das ich Ihn bitte auf Schadensersatz klagen soll. Und wenn das Gericht entscheidet, dass er es bezahlen soll, würde er es auch machen und knallt den Hörer einfach auf.
So meine Frage, hat jemand Ahnung in dieser Rechtslage und kann mir beantworten ob die Servolenkung ein normales Verschleißteil ist bei einem 5 jahre alten Fahrzeug mit knapp 88.000 KM?
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Hat jemand evtl. ein paar Tipps für mich?
Gruß
Marcus, der bereits mit dem 3. BMW für dieses Jahr Probleme hat.
(E90 320d; E61 530dA)
ich habe ein Problem mit meinem Mini. Der BMW Händler hier in Koblenz hat eine defekte Servolpumpe diagnostiziert und mir einen Kostenvoranschlag über 700€ erstellt.
Das Fahrzeug ist aus 04/2004, hat jetzt 87.800 KM gelaufen und wurde Ende November von einem Gebrauchtwagenhändler im Frankfurter Umland inkl. Gebrauchtwagengarantie gekauft.
Aussage Gebrauchtwagengarantie :
Die Gebrauchtwagengarantie sagt der Kostenübernahme ab, da es ein Verschleißteil sei.
Falls sie es doch übernommen hätten, müsste ich sowieso aufgrund der Kilometerleistung einen Eigenanteil von 40% tragen.
Aussage verkaufender Gebrauchtwagenhändler :
Der verkaufende GW-Händler teilte mir nun mit, das nicht zur gesetzlichen Sachmängelhaftung verpflichtet sei, da er ja extra für diese Fälle die GW-Garantie abgeschlossen hat und es bei einem GW auch halt mal passieren kann das die Servolenkung kaputt geht.
Aussage ADAC-Rechtshilfe :
Der Gebrauchtwagenhändler ist verpflichtet die Servolenkung kostenfrei innerhalb von 5 Tagen zu reparieren, ohne wenn und aber. Denn der Gebrauchtwagenhändler haftet 1 Jahr auf Sachmängel und muss mir im 1. halben Jahr beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Kauf vorhanden war und der Fehler bloß erst jetzt aufgetreten ist.
2 . Aussage verkaufender Gebrauchtwagenhändler :
Der brüllt mich an und verweist mich an einen Anwalt und das ich Ihn bitte auf Schadensersatz klagen soll. Und wenn das Gericht entscheidet, dass er es bezahlen soll, würde er es auch machen und knallt den Hörer einfach auf.
So meine Frage, hat jemand Ahnung in dieser Rechtslage und kann mir beantworten ob die Servolenkung ein normales Verschleißteil ist bei einem 5 jahre alten Fahrzeug mit knapp 88.000 KM?
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Hat jemand evtl. ein paar Tipps für mich?
Gruß
Marcus, der bereits mit dem 3. BMW für dieses Jahr Probleme hat.
(E90 320d; E61 530dA)