13.01.2010, 17:31
Andice schrieb:Du hast also die Wahl. Entweder selber zahlen oder klagen.
Anders wirst du dich mit o.g. Verkäufer wohl nicht einigen können.
Da du jedoch nicht Rechtschutz-versichert bist, und ich die Rechtslage jetzt nicht wirklich kenne, kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Die Aussage der Rechtsberatung ist halt kein Urteil. Im Endeffekt entscheidet der Richter oder die außergerichtliche Einigung. Und wenn du wirklich verlieren solltest, hast du nicht nur die Kosten der Reparatur sodern auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten am Hals.
Bei den Kosten hättest du die Rechtschutzkosten für mehr als 3 Jahre schon rausVielleicht als Tip für die Zukunft.
Die Garantieversicherung hat sich jetzt gemeldet es sich nochmal zu überlegen, wenn ich Ihnen das Teil vor der Reparatur zur Ansicht zusende.
Wie soll ich das bitte anstellen?
Oh man...