23.03.2010, 02:06
patrick2408 schrieb:Ersatzwagenanspruch auf Kosten der Garantie hast du aber erst ab einer Arbeitszeit von 2 Stunden und die wird beim Kettenspanner nicht erreicht
Genau richtig. Wollte ich auch gerade schreiben als ich das hier gelesen habe. Aber hat sich jetzt ja erübrigt!
Als Ergänzung: Also Leihwagen generell kein Problem, aber erst ab einer reinen (!) Reparaturzeit von 2 Stunden kostenlos... Ob das mit dem kostenlosen Leihwagen ab einer Reparaturzeit von 2 Stunden nur in der Garantiezeit so ist, weiß ich allerdings nicht genau.
Übrigens Begründung von BMW zu dieser Regelung: Bei allem unter 2 Stunden kann der Kunde warten - finde ich übrigens ganz vertretbar, da BMW sonst bei jedem Glühbirnenwechsel einen Aufwand zwecks Leihwagen betreiben müsste ... Seht es mal aus der Sicht: Die Kosten für die ganzen "kostenlosen" Leihwägen tragen wir im Endeffekt wahrscheinlich eh selbst...
Works = Fahrspass²
