20.04.2010, 19:28
TouchS schrieb:1) ..der Tacho darf nicht weniger anzeigen als Du tatsächlich fährst.ich kram das mal wieder raus hier...
Steht ein Minus die vor der Tachoabweichung oder ist die Abweichung zu groß bekommmt Du den Radsatz nur mit einer Tachoanpassung eingetragen. Ggf. wird sogar ein neues Abgasgutachten ! verlangt.
2) Vergiß es: Der Abrollumfang damit auch Raddurchmesser (Reifen+Felge) muß wegen der Tacho-abweichung also in etwa gleich bleiben. Was sich optisch ändert ist die Flankenhöhe der Reifen - größeres Rad geringere Flankenhöhe - je schlechter der Fahrkomfort.
du hattest mir in nem anderen thread ja zu den 205/40/r18 geraten. jetzt hab ich mal die und meine bisherige bereifung 205/45/r17 in den reifenrechner hier eingegeben und dabei kam -1% raus? heißt das, dass ich den ohne tachoangleichung gar nicht eingetragen bekomme? danke schonmal!