29.06.2010, 14:02
du hast doch garantie, der händler muss die ersten 6 monate so oder so für alle schäden ( materialermüdung usw aufkommen ). das hat mit der gebrauchtwagengarantie nichts zu tun, er muss dir nachweisen das du in 5000km die kupplung verbraten hast. das stelle ich mir sehr schwierig vor also war der schaden schon vorhanden, nach 6 monaten dreht sich die beweispflicht um, aber solange muss er es ersetzen 
die garantie die man ja schön mitbezahlt, dient nur als kostenbremse für den händler ansonsten schliessen diese ja fast alles aus
bei meinem astra gebraucht mit gutachten gekauft, stand zum bsp auch drinn das die bremsen ok sind, waren sie aber nicht autohaus hat sie komplett erneuert, und die gutachter mit in haftung genommen. das ist heute alles sehr komplex klima war laut gutachten auch ok aber ebenfalls ohne funktion dort das gleiche spiel, hatte das glück das im ersten halbjahr viel kaputtging, die wollten die garantieunterlagen nicht einmal sehen
also lass dich dort nicht vertrösten " liebling anwalt " hilft da auch gerne .......

die garantie die man ja schön mitbezahlt, dient nur als kostenbremse für den händler ansonsten schliessen diese ja fast alles aus

bei meinem astra gebraucht mit gutachten gekauft, stand zum bsp auch drinn das die bremsen ok sind, waren sie aber nicht autohaus hat sie komplett erneuert, und die gutachter mit in haftung genommen. das ist heute alles sehr komplex klima war laut gutachten auch ok aber ebenfalls ohne funktion dort das gleiche spiel, hatte das glück das im ersten halbjahr viel kaputtging, die wollten die garantieunterlagen nicht einmal sehen

also lass dich dort nicht vertrösten " liebling anwalt " hilft da auch gerne .......
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