01.07.2010, 08:19
smartopen schrieb:du hast doch garantie, der händler muss die ersten 6 monate so oder so für alle schäden ( materialermüdung usw aufkommen ). das hat mit der gebrauchtwagengarantie nichts zu tun, er muss dir nachweisen das du in 5000km die kupplung verbraten hast. das stelle ich mir sehr schwierig vor also war der schaden schon vorhanden, nach 6 monaten dreht sich die beweispflicht um, aber solange muss er es ersetzen
Nicht Garantie sondern Gewährleistung hat er außerdem. Sind zwei grundverschiedene Sachen.
Allerdings ist es so einfach auch nicht und das hier ein gutes Beispiel: Generell muss der Käufer immer zunächst nachweisen, dass ein Sachmangel vorliegt. In den ersten 6 Monaten muss dann der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag.
Jetzt beweis aber mal bei der Kupplung, das ein Sachmangel (falsch einbaut, Materialermüdung usw.) und kein Bedienfehler vorliegt!
Aber trotzdem sollte eine Kupplung länger halten. Ich hoffe BMW rührt sich.