29.07.2010, 17:53
Benny-JC schrieb:jo ich mess es mal nach bzw schau einfach in mein schein ist ja so eingetragen worden so wie er hier auf den bild ist...
rest gewinde ist egal da das restegewinde seit dem 1.1.2010 nicht mehr in der eintragung steht da es sinvoller ist radmitte / radhaus nachzu kontrollieren zwecks polizei kontrollen etc...
gruß benny
danke.
ja das ganze ist mir schon bewusst. es geht mir auch nicht um die kontrolle. viel mehr geht es mir um die maximale höhe des KW 1, 2 oder auch 3 da ich ein tiefgaragenproblem habe.
da helfen mir die angaben vom radkasten zur radmitte nur in verbindung des restgewindes nach oben.

