22.10.2004, 09:39
Lufthansa747 schrieb:Ich würde den Wagen nicht abnehmen und den Händler unverzüglich schriftlich in Verzug mit der Auslieferung setzen.
Wieso in Verzug mit der Auslieferung des Wagens? Der Wagen ist doch da!
Der Händler hat doch kein aliud geliefert. Er hat "lediglich" einen mangelhaften
MINI geliefert. Streng genommen, ist hier sogar der Käufer im Annahmeverzug.
Dem Händler, bzw BMW Mini steht grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht zu.
Sollte der Nachbesserungsversuch(e) scheitern, kann der Käufer den Rücktritt
erklären oder Minderung verlangen.
Gruß
MAW