19.10.2006, 12:08
Rohri schrieb:die Dame die den Einkaufswagen nicht halten kann!
Das kannst anzeigen und dann muß der Verursacher zahlen bzw. wenn eine Anzeige vorliegt zahlt auch deine Versicherung.
Aber im Zweifel hilft immer eine Absicherung zu haben - bevor man es doch selber zahlen muß.
Ich hab inzwischen so ene Klausel das erstmal die Versicherung zahlt und dann sich darum kümmert das Geld zurückzubekommen vom Verursacher ... selbst wenn der Hartz IV bekommt.