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Leihwagen während des Werkstattaufenthalts - Wie lange darf ich ihn behalten?
#1

Hallo zusammen!

Heute Abend bringe ich meinen R56 MCS (Mai 2009) in die Werkstatt -> das leidige Kettenspanner-Rasseln... Sad

Mein Problem bei der ganzen Geschichte: Am Samstag in der Früh fahre ich in den Urlaub nach Kroatien für eine Woche. Eigentlich wollte ich das mit meinem MCS tun. Allerdings konnte mir nicht versichert werden, dass der Wagen bis Freitag Abend fertig wird.

Dazu meine erste Frage: Hätte ich zumindest bis zur Fertigstellung der Reparatur ein Anrecht auf einen Ersatzwagen?

Und zweitens: Sollte mein Auto nicht bis Freitag fertig werden, kann ich dann vom Händler verlangen, mir den Ersatzwagen auch für die Fahrt nach Kroatien zu überlassen?

Das würde mich interessieren, dann könnte ich der Sache gelassener entgegensehen. Das Auto ist vom Mai 2009, also noch in der Gewährleistung.
Der Händler ist die MINI-Niederlassung in der Riesenfeldstr. in München.

Vielen Dank Euch allen!

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