01.09.2010, 14:03
hallo muffi,
laut gutachten muss der von dir beschriebene abstand min. 325mm sein, damit das fahrwerk eingetragen werden kann.
ich denke, dass der prüfer einfach mal davon ausgeht, dass sich das fw nach dem einbau noch senkt und du unter dieser magischen grenze liegen wirst.
das finden die ordnungshüter in einer kontrolle auch nicht witzig. im schein stehen 325mm und tatsächlich sind es 320mm.
edit meint noch, hier geht es nicht ums schleifen an den radhauskanten. es ist eine reine formsache. die mindestabstände im gutachten müssen eben eingehalten werden.
hätte der typ bei bmw gesagt, das fw ist schon ein paar tage drinne und hat sich gesetzt, dann wäre es vielleicht eingetragen worden.
laut gutachten muss der von dir beschriebene abstand min. 325mm sein, damit das fahrwerk eingetragen werden kann.
ich denke, dass der prüfer einfach mal davon ausgeht, dass sich das fw nach dem einbau noch senkt und du unter dieser magischen grenze liegen wirst.
das finden die ordnungshüter in einer kontrolle auch nicht witzig. im schein stehen 325mm und tatsächlich sind es 320mm.

edit meint noch, hier geht es nicht ums schleifen an den radhauskanten. es ist eine reine formsache. die mindestabstände im gutachten müssen eben eingehalten werden.
hätte der typ bei bmw gesagt, das fw ist schon ein paar tage drinne und hat sich gesetzt, dann wäre es vielleicht eingetragen worden.
