01.09.2010, 14:12
omufflon schrieb:Nur meiner Meinung nach spielt es doch keine Rolle wie tief das FW geschraubt wird, wenn man original Felgen fährt...es schleift doch auch nichts.Du irrst leider...
PiEFi schrieb:laut gutachten muss der von dir beschriebene abstand min. 325mm sein, damit das fahrwerk eingetragen werden kann.

Im Gutachten steht ein zulässiger Verstellbereich, aber auch ein Mindestabstand zwischen Radhauskante und Radnabenmitte, damit die vorgeschriebene Bodenfreiheit nicht unterschritten wird.
Es ist ja nicht nur die Bodenfreiheit, sondern es ist ja auch vorgeschrieben wie hoch die ganzen Leuchten und Scheinwerfer vom Boden weg sein müssen. Wenn du die Karre zu tief legst, passt das halt nicht und du hast nen Zoo anderer Probleme am Hals, wenn dir ein Tüv-Prüfer oder die Rennleitung an den Karren will...
Manche Prüfer messen nach, andere nicht

Aber dreh das FW halt ein paar MM hoch, lass es eintragen und dreh es wieder runter

...und nicht vergessen: Frontscheinwerfer justieren lassen

![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)