05.10.2010, 11:04
Scotty schrieb:Die JCW-Bremse, egal welcher Baureihe, muss zusätzlich vom TÜV abgenommen und auf Basis des separaten Teilegutachten eingetragen werden
Die R56 MCS Bremse kann man aber mit dem Gutachten für die R53 JCW Bremse eintragen lassen.
genau, änderungen an der bremsanlage sind immer vom tüv abzunehmen !