06.10.2010, 10:15
Scotty schrieb:
Du hast zwei Fehler gemacht...
1. Wenn die Felgen in deinen Papieren eingetragen sind, darfst du sie montieren, auch wenn dein Händler der Meinung ist, dass sie nicht freigegeben sind, schließlich hast du ja die Freigabe ab Werk in deinen Fahrzeugpapieren....Da kann er nackig um die BMW Pylone auf seinem Hof tanzen, das ist alles rechtens...
2. Eine Werksgarantie hast du eh nicht BMW/MINI gibt 2 Jahre Gewährleistung und die erlischt garantiert nicht, wenn du andere Räder auf deinen MINI schraubst...
1.) Naja, meine Frage hab ich deshalb gestellt, weil auf dem BMW Winterrad Info Folder steht, dass dieses Rad nur für Modelle mit 17" Bremse freigegeben ist. Ich hab die Dimension zwar in den Papieren stehen, aber diese "Voraussetzung" der installierten 17" Bremse ist bei meinem MCS nicht gegeben.
2.) Gesetzt den Fall, ein Radlager stirbt in den ersten Monaten, würde BMW eventuell die Möglichkeit haben, aus der Garantieverpflichtung auszusteigen und ich müsste die Kosten selbst tragen. Weil ich ja ein Rad drauf hab, was ja angeblich nur auf der Works Bremse gefahren werden darf. Diesen Punkt will ich halt vor dem Kauf der Winterräder klären.