04.11.2010, 14:46
measure schrieb:mit der Frage meine ich ob dieses Protukoll ausreicht oder ob ich auch noch eine Nachweiss über den Einbau der Werkstatt brauche.
mir der Abrissschraubensicherung meine ich die Gewindefahrwerksicherung um ein nachträgliches vestellen zu verhindern.
Wie es in Österreich genau läuft weiß ich leider nicht,
in Deutschland reicht das Protokoll vollkommen aus.
Aber die Sicherung würde ich auf beiden Seiten verbauen. Aber es sind doch gekonterte Scheiben, da kann sich theoretisch gar nichts verstellen?!
Gruß, Julian
LIZzy schrieb:Eigentlich brauche ich keine Wohnung, wenn die Garage Fußbodenheizung hat.Proud member of "Team Fatal Racing"!