30.11.2010, 08:55
Revan schrieb:Muss man das als Käufer eines Neuwagens hinnehmen? Also laut Kaufvertragsrecht kann man ja nach einer zwei mal erfolglosen Nacherfüllung vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. eine Erstatzlieferung, sprich Neuwagen verlangen. Oder liege ich da falsch?
Nach meinem Kenntnisstand, kannst Du nach mehrmaligen (meist 2-3) erfolglosen Nachbesserungsversuchen vom Kaufvertrag zurücktreten. Leider ist das i.d.R. mit Kosten verbunden, denn es wird mit einem bestimmten Schlüssel die Nutzung des Fahrzeugs auf KM-Basis abgezogen. Ist aber auch ein Stück VHB.
Sprich doch mal mit Deinem Verkäufer...