07.02.2011, 21:58
Keine Ahnung woher manche Leute immer Ihre Infos/Halbwissen haben.
Ich habe ein paar Jahre in einem Autohaus gearbeitet. Bei keinem der zahlreichen KFZ-Diebstähle wollten die Versicherungen beide Fahrzeugschlüssel vom Halter haben.
Selbst wenn der Schlüsel im Auto liegt, muss man es erst aufbrechen, um an den Schlüssel zu kommen! Wenn ich also in den Urlaub fahre, handle ich ja wohl kaum grob fahrläsig, nur weil ich meinen Ersatzschlüssel mitnehme.
Ich kenne nur einen Fall, bei dem die Versicherung evt. nicht zahlen muss: Wenn ich aussteige, mich vom Fahrzeug entferne und den Schlüssel stecken lasse. Das Zauberwort für die Versicherung lautet in diesem Fall: "grob Fahrlässig".
Ich habe ein paar Jahre in einem Autohaus gearbeitet. Bei keinem der zahlreichen KFZ-Diebstähle wollten die Versicherungen beide Fahrzeugschlüssel vom Halter haben.
Selbst wenn der Schlüsel im Auto liegt, muss man es erst aufbrechen, um an den Schlüssel zu kommen! Wenn ich also in den Urlaub fahre, handle ich ja wohl kaum grob fahrläsig, nur weil ich meinen Ersatzschlüssel mitnehme.
Ich kenne nur einen Fall, bei dem die Versicherung evt. nicht zahlen muss: Wenn ich aussteige, mich vom Fahrzeug entferne und den Schlüssel stecken lasse. Das Zauberwort für die Versicherung lautet in diesem Fall: "grob Fahrlässig".