08.02.2011, 13:18
Genau, so ist es.
Tagahrlicht müssen nur neuentwickelte Fahrzeuge haben, die nach dem 7.2. erstmalig zugelassen werden. Für die anderen gilt Bestandsschutz.
Weiß auch noch nicht, wie das Tagfahrlichtproblem gelöst werden soll. Die einzige Lösung die mir bisher gefallen hat, ist die von A4M. Wir wollen ja keine Audi-Kirmesbudenbeleuchtung an dem Kleinen
Tagahrlicht müssen nur neuentwickelte Fahrzeuge haben, die nach dem 7.2. erstmalig zugelassen werden. Für die anderen gilt Bestandsschutz.
Weiß auch noch nicht, wie das Tagfahrlichtproblem gelöst werden soll. Die einzige Lösung die mir bisher gefallen hat, ist die von A4M. Wir wollen ja keine Audi-Kirmesbudenbeleuchtung an dem Kleinen
