08.05.2003, 21:48
magic11888 schrieb:Die Pflicht das Teil dran haben zu müssen besteht doch aber nur für die Reifen, die im Schein erwähnt sind, was heißt, dass das nicht für Reifen gilt, die nicht im Schein erwähnt werden, wie z.B. eine etwas breitere Variante, die vom TÜV aber abgenommen wurde, ohne dass die Abdeckung drauf sein muss, oder sehe ich das falsch?
so sehe ich das auch !
18 zöller drauf flaps runter und dann zum tüv
eintrag ohne probleme und ohne flaps
